Wir unterstützen Sie im Schadenfall.
kompetent - qualifiziert - objektiv
Überblick
Das Team vom Ingenieur- und Sachverständigenbüro Kaiser wird deutschlandweit von führenden Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern (Geschädigten) für die Ermittlung des Umfangs und der Höhe von Schäden in und an Gebäuden nach Schadensereignissen hinzugezogen.
Wir bewerten bundesweit im industriellen, gewerblichen, öffentlichen und privaten Bereich den Umfang und die Höhe von Brand-, Explosions-, Sturm-, Hagel-, Leitungswasser- und Elementarschäden (Überschwemmungen, Starkregen, Rückstau, Schneedruck u.a.) in und an Gebäuden. In diesen Bereichen bieten wir zusätzlich ein professionelles Schadenmanagement für eine reibungslose, zügige und effiziente Schadensabwicklung.
Zu unserem Leistungsspektrum gehören darüber hinaus die Überprüfung von Versicherungssummen und die Ermittlung von Ersatzwerten von Gebäuden.
Die Bearbeitung von Versicherungsschäden erfordert neben tiefgreifenden Fachkenntnissen über Gebäude und Gebäudeschäden ebenso fundiertes Wissen über versicherungstechnische Besonderheiten und versicherungsrechtliche Auslegungen. Durch unsere langjährigen Erfahrungen, den dadurch gesammelten breit gefächerten Erfahrungsschatz und die umfassenden Kenntnisse, welche regelmäßig durch Fortbildungen und Schulungen erweitert und vertieft werden, sind wir sowohl der Versicherungswirtschaft als auch den Versicherungsnehmern (Geschädigten) in einer Vielzahl von Schäden bereits ein verlässlicher und vetrauenswürdiger Partner gewesen.
Die Qualifikation und Objektivität zeigt sich zusätzlich durch die von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen öffentliche Bestellung und Vereidigung für Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden in und an Gebäuden von Herrn Sebastian Kaiser.
Die Bearbeitung der uns gestellten Aufgaben erfolgt dabei selbstverständlich immer nach unseren Grundsätzen:
kompetent - qualifiziert - objektiv
Unsere Leistungen
Dokumentation
der eingetretenen Schäden über fotografische Aufnahmen, detaillierte Raumbücher und Skizzen, ggf. mit gesonderter Dokumentation von Vorschäden
Luftaufnahmen im Schadenfall
mittels unbemannter Luftfahrtsysteme (Drohnen)
Feststellungen zur Schadenhöhe
Berechnung des eingetretenen Sachschadens zum Neu- und Zeitwert, bei Bedarf zum gemeinen Wert, mit Berücksichtigung von Restwerten über gewerkespezifische Einzelaufstellungen mit Massenermittlungen, über Kostenermittlungen mittels Kennwerten oder über grobe Kostenschätzungen
versicherte Kosten und Mehrkosten
Ermittlung der versicherten Kosten wie Aufräumungs- und Abbruchkosten, Schadenminderungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie der versicherten Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen und durch Preissteigerungen
Versicherungswerte/Ersatzwerte, Versicherungssummen
Berechnung von Versicherungswerten und Überprüfung von Versicherungssummen
Sanierungs- und Instandsetzungskonzepte
Erstellung von Sanierungs- und Instandsetzungskonzepten im Hinblick auf eine wirtschaftliche, effiziente und zügige Schadenbeseitigung und unter Berücksichtigung von entstandenen Gebäudeschadstoffen unter Berücksichtigung geltender Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
Ausschreibungen
Erstellen von Leistungsbeschreibungen (Blanketten) zur professionellen Angebotsanfrage von Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten mit Auswertung der Angebote über Preisspiegel
Interimslösungen
Erarbeitung von Interimslösungen im gewerblichen / industriellen Bereich zur Vermeidung bzw. Verkürzung von Betriebsunterbrechungen
Sanierungs- und Instandsetzungszeiten
Ermittlung von Sanierungs- und Instandsetzungszeiten, speziell im Hinblick auf Betriebsausfallzeiten
Professionelles Schadenmanagement
umfassende Begleitung der Schadeninstandsetzung vom ersten Besichtigungstermin bis zum Schadenabschluss
Gutachten
Erstattung von sach- und fachgerechten Gutachten zur aussagekräftigen und nachvollziehbaren Dokumentation der Feststellungen
Sachverständige im Beiratsverfahren
Verfahren zur Schadenregulierung, bei dem ein Sachverständiger sowohl für den Versicherer als auch für den/ die Versicherungsnehmer/in tätig ist. Die wesentlichen Merkmale des Beiratsverfahrens sind:
- Der Sachverständige ist unparteiisch und vertritt die Interessen beider Parteien mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.
- Die Feststellungen des Sachverständigen sind für beide Vertragsparteien verbindlich und können nur bei erheblichen Abweichungen angefochten werden
Sachverständige im Sachverständigenverfahren
Außergerichtliches Verfahren, zur Feststellung der Schadenhöhe, wobei je ein Sachverständiger/ eine Sachverständige durch den Versicherer und durch den/ die Versicherungsnehmer/in beauftragt wird. Dabei benennen beide Sachverständige zu Beginn einen i.d.R. gemeinsam bestimmten Obmann. Dieser entscheidet, wenn sich die beiden Sachverständigen nicht einigen können, abschließend innerhalb der Grenzen der Feststellungen der beiden Sachverständigen über die strittigen Punkten.

Unsere Mitgliedschaften als Zeichen unserer Kompetenz
BTE
Bund technischer Experten e.V.