Wir unterstützen Sie im Schadenfall.
kompetent - qualifiziert - objektiv
Überblick
Wir bewerten deutschlandweit im gewerblichen, industriellen, privaten und öffentlichen Sektor das Ausmaß und die Kosten von Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Naturgewalten (wie Hochwasser, Starkregen, Rückstau, Schneelast und ähnliches) in und an Gebäuden. Darüber hinaus bieten wir in diesen Bereichen ein fachkundiges Schadenmanagement für eine schnelle, reibungslose und wirtschaftliche Abwicklung. Darüber hinaus prüfen wir Versicherungssummen und ermitteln den Ersatzwert/ ortsüblichen Neubauwert von Gebäuden.
Zu unseren Auftraggebern gehören führende Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmer/ Geschädigte in ganz Deutschland, die unsere Erfahrung und Expertise sehr schätzen.
Für die Bearbeitung von Versicherungsschäden braucht man nicht nur gründliche Fachkenntnisse über Gebäude und deren Schäden, sondern auch solides Wissen über versicherungstechnische Besonderheiten und rechtliche Auslegungen im Versicherungsbereich. Dank unserer langjährigen Praxis, dem dadurch gewonnenen breiten Erfahrungsschatz und den umfassenden Kenntnissen, die wir regelmäßig durch Weiterbildungen ausbauen, waren wir bereits für viele Schäden ein zuverlässiger Partner sowohl für die Versicherungswirtschaft als auch für Geschädigte.
Unsere Qualifikation und Unparteilichkeit wird auch durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Herrn Sebastian Kaiser durch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen für das Sachgebiet Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden in und an Gebäuden und die Mitgliedschaft in dem renommierten Bund Technischer Experten BTE e.V. unterstrichen.
Natürlich erledigen wir alle uns übertragenen Aufgaben stets nach unseren Grundsätzen:
kompetent - qualifiziert - objektiv
Unsere Leistungen
Dokumentation
der eingetretenen Schäden über fotografische Aufnahmen, detaillierte Raumbücher und Skizzen, ggf. mit gesonderter Dokumentation von Vorschäden
Luftaufnahmen im Schadenfall
mittels unbemannter Luftfahrtsysteme (Drohnen)
Feststellungen zur Schadenhöhe
Berechnung des eingetretenen Sachschadens zum Neu- und Zeitwert, bei Bedarf zum gemeinen Wert, mit Berücksichtigung von Restwerten über gewerkespezifische Einzelaufstellungen mit Massenermittlungen, über Kostenermittlungen mittels Kennwerten oder über grobe Kostenschätzungen
versicherte Kosten und Mehrkosten
Ermittlung der versicherten Kosten wie Aufräumungs- und Abbruchkosten, Schadenminderungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie der versicherten Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen und durch Preissteigerungen
Versicherungswerte/Ersatzwerte, Versicherungssummen
Berechnung von Versicherungswerten und Überprüfung von Versicherungssummen
Sanierungs- und Instandsetzungskonzepte
Erstellung von Sanierungs- und Instandsetzungskonzepten im Hinblick auf eine wirtschaftliche, effiziente und zügige Schadenbeseitigung und unter Berücksichtigung von entstandenen Gebäudeschadstoffen unter Berücksichtigung geltender Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
Ausschreibungen
Erstellen von Leistungsbeschreibungen (Blanketten) zur professionellen Angebotsanfrage von Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten mit Auswertung der Angebote über Preisspiegel
Interimslösungen
Erarbeitung von Interimslösungen im gewerblichen / industriellen Bereich zur Vermeidung bzw. Verkürzung von Betriebsunterbrechungen
Sanierungs- und Instandsetzungszeiten
Ermittlung von Sanierungs- und Instandsetzungszeiten, speziell im Hinblick auf Betriebsausfallzeiten
Professionelles Schadenmanagement
umfassende Begleitung der Schadeninstandsetzung vom ersten Besichtigungstermin bis zum Schadenabschluss
Gutachten
Erstattung von sach- und fachgerechten Gutachten zur aussagekräftigen und nachvollziehbaren Dokumentation der Feststellungen
Sachverständige im Beiratsverfahren
Verfahren zur Schadenregulierung, bei dem ein Sachverständiger sowohl für den Versicherer als auch für den/ die Versicherungsnehmer/in tätig ist. Die wesentlichen Merkmale des Beiratsverfahrens sind:
- Der Sachverständige ist unparteiisch und vertritt die Interessen beider Parteien mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.
- Die Feststellungen des Sachverständigen sind für beide Vertragsparteien verbindlich und können nur bei erheblichen Abweichungen angefochten werden
Sachverständige im Sachverständigenverfahren
Außergerichtliches Verfahren, zur Feststellung der Schadenhöhe, wobei je ein Sachverständiger/ eine Sachverständige durch den Versicherer und durch den/ die Versicherungsnehmer/in beauftragt wird. Dabei benennen beide Sachverständige zu Beginn einen i.d.R. gemeinsam bestimmten Obmann. Dieser entscheidet, wenn sich die beiden Sachverständigen nicht einigen können, abschließend innerhalb der Grenzen der Feststellungen der beiden Sachverständigen über die strittigen Punkten.
Unsere Mitgliedschaften als Zeichen unserer Kompetenz
BTE
Bund technischer Experten e.V.
- Büro Lüdenscheid Paracelsusstraße 18, Lüdenscheid, 58515, Deutschland
- Büro Mainz/ Hahnheim Bahnhofstraße, 55278 Hahnheim, Deutschland
- Büro Bergisch Gladbach Altenberger-Dom-Straße, 51467 Bergisch Gladbach, Deutschland
- Büro Schwerte Kopernikusstraße, 58239 Schwerte, Deutschland
- Büro Potsdam Alt Nowawes, 14482 Potsdam, Germany
- Büro Lübeck/ Travemünde Trelleborgallee, 23570 Lübeck, Germany









